AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Gabelstapler-Center Kamen GmbH & Co. KG für den Online-Shop auf https://gabelstapler-center.toyota-forklifts.de

(Stand 24.11.2023)

I. Geltungsbereich

1 Die nachstehenden Online-Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge und Lieferungen, die der Verkäufer/ Lieferant (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) über seine Internetseite im Rahmen seines elektronischen Bestelldienstes (nachfolgend „Online-Shop“ genannt) abschließt. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden (nach­folgend „Besteller“ genannt) wird ausdrücklich widersprochen.

2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die geltenden AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen der AGB gelten ausnahmslos nur für neue Bestellungen, die nach Bekanntgabe der Änderungen auf der Internetseite erfolgen. Besteller müssen die auf der Internetseite veröffentlichten AGB überprüfen, bevor sie auf „Kauf“ klicken, da die AGB sich zwischenzeitlich geändert haben könnten. Besteller können die AGB ausdrucken, herunterladen und/oder abspeichern. Durch Aufgabe einer Bestellung an den Verkäufer erklärt sich der Besteller mit der Anwendung dieser AGB auf seine Bestellung einverstanden.

3 Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunter­lagen oder sonstigen Dokumentationen des Verkäufers dürfen vom Verkäufer berichtigt werden, ohne dass er für Schäden aus diesen Fehlern haftet. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht und, soweit urheberrechtsfähig, das Urheberrecht vor.

Diese AGB gelten nur gegenüber Bestellern, die Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gemäß § 310 Absatz 1 BGB darstellen

II. Vertragsschluss

1 Die im Online-Shop des Verkäufers präsentierten Warenangebote sind freibleibend und keine Angebote im Rechtssinne. Durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb" kann der Besteller die jeweilige Ware in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt noch kein Vertragsangebot dar. Vor Absenden der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit einsehen und ändern. Mit dem Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen" gibt der Besteller ein verbindliches Angebot an den Verkäufer zum Abschluss eines Kauf­vertrages ab. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Anhaken der Checkbox „Allgemeine Geschäfts­bedingungen“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat.

2 Nach der Bestellung erhält der Besteller vom Verkäufer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher die Einzelheiten der Bestellung noch­mals aufgeführt werden (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar, sondern informiert den Besteller über den Eingang seiner Bestellung. Die Bestellung von Ware durch den Besteller ist ein verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt dann durch Zusendung einer Auftrags­bestätigung per E-Mail durch den Verkäufer oder durch Lieferung der Ware zustande.

3 Der Besteller sichert zu, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online-Shop getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

4 Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Der Verkäufer liefert seine Waren nur an Besteller innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Der Vertragspartner bei allen Online-Kaufverträgen ist Gabelstapler-Center Kamen GmbH & Co. KG.

III. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen

1 Die im Online-Shop aufgeführten Preise verstehen sich in EURO ab Lager des Verkäufers ohne Versand, Verpackung oder Versicherung und jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Diese Preise sind ausschließlich für Bestellungen im Rahmen des Online-Shops gültig.

2 Sofern es nach Vertragsschluss – bei Lieferzeiten des Vertragsgegen¬standes von mehr als 4 Monaten – zu Veränderungen der Lieferpreise durch den Hersteller/ Vorlieferanten kommt, ist der Verkäufer zu einer angemessenen nachträglichen Änderung des Verkaufspreises berechtigt. Bei einer Veränderung des Kaufpreises um mehr als 5 % haben beide Vertragsparteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.


3 Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, versendet der Verkäufer die Ware an den Besteller (Versendungskauf) auf dessen Kosten. Der Besteller erhält seine Ware nach Möglichkeit in einer einzigen Sendung. Dies gilt nicht, wenn die Bestellung Artikel enthält, die getrennt verpackt bzw. durch unterschiedliche Verkehrsträger befördert werden müssen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt lieferbar sind. Eine Übersicht über die Versandmöglichkeiten und die dadurch verursachten Versandkosten findet sich unter dem Link „Versandkosten". Die Versandkosten werden dem Besteller auch vor Abgabe der Bestellung auf der Übersichtsseite angezeigt. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliche Weisung des Bestellers und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.

4 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Wahl des Bestellers gegen Rechnung, per Vorauskasse oder im Lastschriftverfahren. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, die Lieferung nur gegen Vorauskasse (Sofortzahlung bei Lieferung) durchzuführen. Wird dem Verkäufer nach Vertragsschluss bekannt, dass die Zahlung des Kaufpreises infolge mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist, so ist er berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder, wenn er erfolglos eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises gesetzt hat, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Besteller steht jedoch das Recht zu, diese Folgen durch Sicherheitsleistung abzuwenden. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht. Der Besteller stimmt dem elektronischen Rechnungsversand im PDF-Format zu.

5 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder soweit es sich um solche in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreife Gegenansprüche handelt.

IV. Warenlieferung

1 Die Warenlieferung erfolgt schnellstmöglich bzw. innerhalb des Zeitraums, der in der Auftragsbestätigung angegeben ist. Die Angabe voraussichtlicher Liefertermine in dem Online-Shop bzw. in der Auftragsbestätigung erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Wird der Verkäufer selbst nicht beliefert, obwohl er bei seinen Lieferanten bzw. beim Hersteller deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung unverzüglich unterrichten.

2 Die Lieferzeit ist jedenfalls eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegen­stand das Lager des Verkäufers oder das Herstellerwerk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft oder Bereitstellung zur Abholung dem Besteller mitgeteilt worden ist.

3 Im Falle von höherer Gewalt und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen (z. B. ausgelöst/ bedingt durch Epidemie, Pandemie, Arbeitskämpfe, Streik, behördliche Maßnahmen, mangelhafte Gewinnung oder verzögerte bzw. eingeschränkte Zufuhr von Roh- und Hilfsstoffen, Strom-, Wasser- und gegebenenfalls Gasausfall, Mangel an Transportmitteln, etc.), verändert sich die vereinbarte Lieferzeit angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstanden sind. Der Verkäufer wird den Beginn und das Ende derartiger Umstände dem Besteller sobald wie möglich mitteilen.

4 Entsteht dem Besteller wegen einer vom Verkäufer verschuldeten Verzögerung, insbesondere bei einem mit dem Verkäufer fest vereinbarten Liefertermin, ein Schaden, so ist der Besteller berechtigt, eine Entschädigung zu beanspruchen. Bei leichter Fahrlässigkeit beträgt sie für jede volle Woche der Terminüberschreitung 0,5 %, insgesamt jedoch maximal 5 % vom Nettovergütungsbetrag derjenigen Lieferung, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert worden ist. Unbeschadet Ziffer 8.5 sind weitere Schadensersatzansprüche aus Verzug bei leichter Fahr­lässigkeit ausgeschlossen.

5 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so ist der Verkäufer berechtigt, die bei ihm aufgrund des Verzuges entstandenen Kosten, einschließlich eventueller Einlagerungskosten bei Dritten, geltend zu machen. Der Verkäufer ist berechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenen angemessenen Nachfrist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Besteller mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern.

6 Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Besteller aus dem Kaufvertrag voraus und dass alle technischen Fragen vom Besteller geklärt sind.

V. Gefahrenübergang und Entgegennahme des Liefergegenstandes

1 Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit Beförderungsmitteln des Bestellers oder des Verkäufers, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Verkäufers oder des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen, z. B. Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat. Nur auf ausdrück­lichen schriftlichen Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Ladung durch den Verkäufer gegen Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.

2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft bzw. der Mitteilung über die Bereitstellung zur Abholung auf den Besteller über. Angelieferte Gegenstände sind, sofern sie keine wesentlichen Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Ziffer 7 in Empfang zu nehmen.

Vl. Eigentumsvorbehalt

1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehender Forderungen Eigentum des Verkäufers. Bei laufender Rechnung dient die gesamte Vorbehaltsware zur Sicherung der Saldenforderung (Kontokorrentvorbehalt).

2 Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware gem. § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist aus­geschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Besteller für den Verkäufer. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Besteller, steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das Gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Sofern die Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als ver­einbart, dass der Besteller dem Verkäufer anteilmäßig das Miteigentum überträgt.

3 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungs­verpflichtungen im Verzug ist. Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiter­verkauf der Vorbehaltsware, sei es, dass sie allein oder zusammen mit anderen Waren verkauft wird, werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt, insbesondere ist jede Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware untersagt.

4 Der Verkäufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung bis auf jederzeit möglichen Widerruf ermächtigt. Der Verkäufer wird selbst Forderungen nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Besteller ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

5 Der Besteller darf den Liefergegenstand ohne Zustimmung des Verkäufers in Textform weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er den Verkäufer unver­züglich davon zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller. Der Besteller verpflichtet sich, mit Dritt­abnehmern der Liefergegenstände kein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Er verzichtet somit auf die Geltendmachung eines etwaigen Einwandes der Vereinbarung eines Abtretungsverbotes zwischen ihm und dem Drittabnehmer.

6 Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne Weiteres auf den Besteller übergeht und auch die abgetretenen Forderungen dem Besteller zustehen. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat der Verkäufer auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrages; der Verkäufer wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Bestellers Rücksicht nehmen.

7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme des Vertragsgegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts setzt den Rücktritt vom Vertrag durch den Verkäufer voraus.

8 Der Besteller verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn über­gegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten ausreichend, insbesondere gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern.

Vll. Haftung für Mängel der Lieferung

1 Soweit zwischen dem Besteller und dem Verkäufer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Liefergegenstands besteht, kommen insoweit objektive Anforderungen an dem Liefergegenstand nicht zur Anwendung.

2 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unter­liegender Wahl des Verkäufers nachzubessern oder neu zu liefern, die einen Sachmangel aufweisen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich oder in Textform zu melden. Auf die Untersuchungs- und Rügeobliegen­heiten aus § 377 HGB wird hingewiesen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

3 Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen.

4 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

  • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
  • Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte
  • Bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen
  • Bei übermäßiger Beanspruchung
  • Bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe

5 Zur Vornahme aller dem Verkäufer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Verkäufer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Verkäufer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Verkäufer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.

6 Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Verkäufer, vorausgesetzt dass die Beanstandung als berechtigt anzusehen ist, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die erforderlichen Kosten für den Aus- und Einbau, soweit für ihn hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung eintritt. Der Verkäufer ersetzt beim Verkauf einer neuen Sache außerdem im Umfang seiner gesetzlichen Verpflichtung die vom Besteller geleisteten Aufwendungen im Rahmen von Rückgriffsansprüchen in der Lieferkette. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.

7 Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß, ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers, vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungs­arbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

8 Weitere Ansprüche des Bestellers gelten nur in Fällen der Ziffer 8.5 dieser Vertragsbedingungen.

9 Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 8.5 dieser Vertrags­bedingungen.

10 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird der Verkäufer im Inland seine Lieferungen frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter erbringen. Sollte trotzdem eine entsprechende Schutzrechtsverletzung vorliegen, wird er entweder ein entsprechendes Benutzungsrecht vom Dritten verschaffen oder den Liefergegenstand in so weit modifizieren, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Soweit dies für den Verkäufer nicht zu angemessenen und zumutbaren Bedingungen oder in angemessener Frist möglich ist, sind sowohl der Besteller als auch der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

11 Im Übrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsmängeln die Bestimmungen dieser Ziffer 7 entsprechend, wobei Ansprüche des Bestellers nur dann bestehen, wenn dieser den Verkäufer über eventuelle von Dritten geltend gemachten Ansprüchen unverzüglich schriftlich informiert, eine behauptete Verletzungshandlung weder direkt noch indirekt anerkennt, dem Verkäufer alle Verteidigungsmöglichkeiten uneingeschränkt erhalten bleiben, die Rechtsverletzung nicht darauf beruht, dass der Besteller den Liefergegenstand verändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise benutzt hat oder der Rechtsmangel auf eine Anweisung des Bestellers zurückzuführen ist.

Vlll. Rechte des Bestellers auf Rücktritt oder Minderung sowie sonstige Haftung des Verkäufers

1 Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Verkäufer die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Verkäufers. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei der Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.

2 Liegt Leistungsverzug im Sinne der Ziffer 4 dieser Vertragsbedingungen vor und gewährt der Besteller dem im Verzug befindlichen Verkäufer eine angemessene Nachfrist und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.

3 Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

4 Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Beseitigung des Mangels fruchtlos verstreichen lässt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Verkäufer.

5 Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind, bestehen nur

  • bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertrags­typischen, voraussehbaren Schadens
  • in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand, für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird
  • bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Verkäufer garantiert hat.

Im Übrigen sind weitere Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

lX. Haftung für Nebenpflichten

Wenn durch Verschulden des Verkäufers der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Ziffern 7 und 8 dieser Vertragsbedingungen entsprechend.

X. Verjährung

1 Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung.

2 Die unter vorstehender Ziffer 10.1 Satz 1 genannte Frist gilt nicht, wenn es sich um Mängel eines Bauwerkes oder um Sachen für ein Bauwerk handelt und diese den Sachmangel verursacht haben. Abweichend von Ziffer 10.1 Satz 1 gelten ebenfalls die gesetzlichen Fristen im Falle eines Unternehmerregresses gemäß §§ 478, 479 BGB sowie in den Fällen eventueller Ansprüche des Bestellers gemäß Ziffer 8.5 dieser Vertragsbedingungen; diese gelten auch für die Verjährung von Rückgriffs­ansprüchen in der Lieferkette gemäß § 445b Abs. 1 BGB. Die Ablaufhemmung aus § 445b Absatz 2 BGB bleibt unberührt und endet spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Verkäufer die Sache geliefert hat. Diese Regelungen zur Verjährung von Rückgriffsansprüchen und zur Ablaufhemmung gelten nicht, falls der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf ist.

Xl. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Berücksichtigung einer etwaigen Weiterverweisung aufgrund der Regeln des internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer kann aber auch das für den Besteller zuständige Gericht anrufen.

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